FAHRRADMITNAHME
Immer häufiger nutzen Fahrgäste nicht nur Straßenbahnen und Busse, sondern auch Fahrräder, um mobil zu sein. Die Cottbusverkehr GmbH unterstützt diesen Trend und bietet an zentralen Umsteigepunkten je nach Möglichkeit Fahrradstellplätze an. Bitte beachten Sie, dass beim Abstellen Ihres Fahrrades keine Fahrgäste behindert werden.
Darüber hinaus können Sie Ihr Fahrrad auch in vielen Fahrzeugen der Cottbusverkehr GmbH mitnehmen. Je nach Fahrzeugtyp unterscheidet sich die Mitnahmekapazität. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren Vorrang hat. Die Entscheidung zur Mitnahme obliegt dem Fahrpersonal. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie den Einzelfahrausweis Fahrrad. Dieser Fahrausweis berechtigt zu einer Fahrt in eine Richtung mit beliebigem Umsteigen und Fahrtunterbrechungen. Falträder, die komplett zusammengeklappt sind, gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden.
Für Fahrgäste, die längerfristig – also einen ganzen Tag oder gar einen ganzen Monat – mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und ihrem Fahrrad reisen möchten, gibt es die Tageskarte oder die Monatskarte Fahrrad. Die Tageskarte gilt am Entwertungstag (gemäß Stempeldatum bzw. Aufdruck) für beliebig viele Fahrten bis 03:00 Uhr des Folgetages. Die Monatskarte gibt es beginnend von einem beliebigen Tag. Die Monatskarte Fahrrad ist übertragbar und mit jedem beliebigen Fahrausweis kombinierbar.