Gruppenkarten

Stand: 01.01.2024 I Irrtümer vorbehalten

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Tarifbestimmungen

Die nachfolgenden Tarif-Broschüren (pdf-Dateien) können Sie jederzeit kostenfrei
herunterladen, um sich über den aktuellen Tarif des VBB zu informieren.

Ein preiswertes Angebot für bis zu fünf Personen, die bis in die Nacht hinein viel unternehmen wollen und dabei stets mit dem öffentlichen Nahverkehr mobil sein möchten. Der Fahrausweis ist für die Tarifgebiete Cottbus AB, BC und ABC erhältlich. Das Ticket ist nach Fahrtantritt nicht übertragbar.

Preis

24-Stunden-Karte Kleingruppe Cottbus AB
17,00 Euro 

24-Stunden-Karte Kleingruppe Cottbus BC
17,00 Euro

24-Stunden-Karte Kleingruppe Cottbus ABC
18,50 Euro 

Geltungsdauer

24-Stunden-Karten gelten nach Entwertung bzw. ab dem auf dem Ticket aufgedruckten Gültigkeitsbeginn ganze 24 Stunden lang. Das heißt, die 24-Stunden-Karte gilt beispielsweise von Montag, 15:15 Uhr, bis Dienstag, 15:14 Uhr.

Gültigkeit

Gültig für beliebig viele Fahrten.

Zusatzinformationen

Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren dürfen kostenfrei mitgenommen werden.

Das Brandenburg-Berlin-Ticket kann von bis zu fünf Personen oder einem (Groß-)Elternpaar oder einem (Groß-)Elternteil mit beliebiger Anzahl eigener (Enkel-)Kinder bis einschließlich 14 Jahren genutzt werden. Der Weiterverkauf oder die unentgeltliche Überlassung des genutzten Brandenburg-Berlin-Tickets ist nicht gestattet. Auch ist nach Fahrtantritt die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen nicht zugelassen.

Preis

Brandenburg-Berlin-Ticket 2. Klasse
33,00 Euro  –  personalbediente Ausgabestelle 35,00 Euro, im Zug 36,30 Euro

Brandenburg-Berlin-Ticket 1. Klasse
56,00 Euro  –  personalbediente Ausgabestelle 58,00 Euro, im Zug 61,60 Euro

Geltungsdauer

Das Brandenburg-Berlin-Ticket gilt für einen Tag montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages oder samstags bzw. sonntags oder an gemeinsamen Feiertagen der Länder Berlin und Brandenburg von 00:00 Uhr bis 03:00 Uhr des Folgetages.

Gültigkeit

Gültig für beliebig viele Fahrten. Brandenburg-Berlin-Tickets gelten im gesamten Tarifgebiet des VBB (mit Ausnahme der Linie 88 der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und darüber hinaus ab dem letzten Bahnhof in Brandenburg auf folgenden Streckenabschnitten in

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Fürstenberg (Havel) – Neustrelitz – Waren (Müritz) (KBS 205)
  • Fürstenberg (Havel) – Neustrelitz – Neubrandenburg (KBS 205)
  • Nechlin – Pasewalk – Jatznick (KBS 203)
  • Pasewalk – Ueckermünde Stadthafen (KBS 175)

Sachsen-Anhalt:

  • Medewitz (Mark) – Jeber-Bergfrieden – Dessau (KBS 207)
  • Blönsdorf – Klebitz – Lutherstadt Wittenberg (KBS 205)
  • Zellendorf – Linda (Elster) – Holzdorf (Elster) – Herzberg (Elster) (KBS 205)

Sachsen:

  • Hosena – Lauta (NI) – Hoyerswerda (KBS 228)

Polen:

  • Tantow – Szczecin Gumience – Szczecin Glowny (KBS 209.66)
  • in den Stadtverkehren der ZDiTM Szczecin (Busse und Straßenbahn)
  • Küstrin-Kietz – Kostrzyn (KBS 209.26) [in den Zügen der NEB Betriebsgesellschaft mbH]
  • Forst (Lausitz) – Zasieki (PKP KBS 270) [in den Nahverkehrszügen der PKP]
  • Frankfurt (Oder) – Slubice (PKP KBS 300) [in den Nahverkehrszügen der PKP]

Zusatzinformationen

Bei Vorlage des Brandenburg-Berlin-Tickets erhalten Sie bei ausgewählten Tourismusanbietern Rabatte. Zur Sicherung gegen Missbrauch, ist in das vorgesehene Feld der Fahrkarte vor Fahrtantritt durch die/den Reisende(n) ihr/sein Name und Vorname in Druckbuchstaben einzutragen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen, ist der Name und Vorname des Reisenden mit der längsten Reisestrecke einzutragen. Jede(r) Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung ihre/seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gilt für bis zu fünf Personen oder ein (Groß-)Elternpaar oder ein (Groß-)Elternteil mit beliebiger Anzahl eigener (Enkel-)Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Der Weiterverkauf oder die unentgeltliche Überlassung des genutzten Brandenburg-Berlin-Tickets Nacht ist nicht gestattet. Auch ist nach Fahrtantritt die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen nicht zugelassen.

Preis

Brandenburg-Berlin-Ticket 2. Klasse
25,00 Euro  –  personalbediente Ausgabestelle 27,00 Euro, im Zug 27,50 Euro

Brandenburg-Berlin-Ticket 1. Klasse
48,00 Euro  –  personalbediente Ausgabestelle 50,00 Euro, im Zug 52,80 Euro

Geltungsdauer

Das Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht gilt in der Zeit von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr des Folgetages.

Gültigkeit

Gültig für beliebig viele Fahrten. Brandenburg-Berlin-Tickets gelten im gesamten Tarifgebiet des VBB (mit Ausnahme der Linie 88 der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH) und darüber hinaus ab dem letzten Bahnhof in Brandenburg auf folgenden Streckenabschnitten in

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Fürstenberg (Havel) – Neustrelitz – Waren (Müritz) (KBS 205)
  • Fürstenberg (Havel) – Neustrelitz – Neubrandenburg (KBS 205)
  • Nechlin – Pasewalk – Jatznick (KBS 203)
  • Pasewalk – Ueckermünde Stadthafen (KBS 175)

Sachsen-Anhalt:

  • Medewitz (Mark) – Jeber-Bergfrieden – Dessau (KBS 207)
  • Blönsdorf – Klebitz – Lutherstadt Wittenberg (KBS 205)
  • Zellendorf – Linda (Elster) – Holzdorf (Elster) – Herzberg (Elster) (KBS 205)

Sachsen:

  • Hosena – Lauta (NI) – Hoyerswerda (KBS 228)

Polen:

  • Tantow – Szczecin Gumience – Szczecin Glowny (KBS 209.66)
  • in den Stadtverkehren der ZDiTM Szczecin (Busse und Straßenbahn)
  • Küstrin-Kietz – Kostrzyn (KBS 209.26) [in den Zügen der NEB Betriebsgesellschaft mbH]
  • Forst (Lausitz) – Zasieki (PKP KBS 270) [in den Nahverkehrszügen der PKP]
  • Frankfurt (Oder) – Slubice (PKP KBS 300) [in den Nahverkehrszügen der PKP]

Zusatzinformationen

Zur Sicherung gegen Missbrauch, ist in das vorgesehene Feld der Fahrkarte vor Fahrtantritt durch die/den Reisende(n) ihr/sein Name und Vorname in Druckbuchstaben einzutragen. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen, ist der Name und Vorname des Reisenden mit der längsten Reisestrecke einzutragen. Jede(r) Reisende ist verpflichtet, im Rahmen der Fahrkartenkontrolle auf Aufforderung ihre/seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

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MITNAHMEMÖGLICHKEITEN

Wenn Sie im Verkehrsverbund unterwegs sind, kommt es auf Ihr Ticket an, wen oder was Sie mitnehmen können. Die Regelungen zur Mitnahme finden Sie hier.