Schüler*innen, Auszubildende, Studierende

Stand: 01.01.2024 I Irrtümer vorbehalten

Schulkinder
Tarifbestimmungen

Die nachfolgenden Tarif-Broschüren (pdf-Dateien) können Sie jederzeit kostenfrei
herunterladen, um sich über den aktuellen Tarif des VBB zu informieren.

Die Ausstellung der Schülerfahrausweise erfolgt nur im Cottbusverkehr-Kundenzentrum in der Stadtpromenade. In der Kundeninformation am Hauptbahnhof, in den Bussen, an den Automaten und bei den Verkaufsagenturen sind diese Fahrausweise nicht erhältlich. Hinweise zum Ablauf finden Sie hier.

Oftmals können die Kosten für die Beförderung vom Wohnsitz zur Schule erstattet werden. Wer dazu berechtigt ist und welche Voraussetzungen hierzu erfüllt werden müssen, ist in den jeweiligen Satzungen des Wohnortes nachzulesen. Ein Eigenanteil ist in der Regel zu tragen.

Schülerfahrausweise sind persönliche Zeitkarten und nicht übertragbar.

Schüler*in mit Wohnsitz in Cottbus

1. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung (CB) ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

2. Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen Antrag lassen Sie sich von der Schule die Schulbestätigung per Schulstempel auf dem Antrag ausstellen.

3. Nun wird der Antrag an die zuständige Behörde gesendet bzw. dort abgegeben

Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Soziales, Bereich Bildung & Teilhabe – Schülerbeförderung
Frau Kathrin Vogt (Zimmer 6.58)
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus

Telefon: +49 (0) 355 / 612-48 30
Mail: sozialamt@cottbus.de oder BUT@cottbus.de

4. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit wird der Anspruchsbescheid von der zuständigen Behörde zurückgesandt. Nun kann die Fahrkarte im Cottbusverkehr-Kundenzentrum in der Stadtpromenade (nirgendwo sonst) beantragt werden. Dazu gibt es folgende zwei Möglichkeiten:entweder

persönlich im Cottbusverkehr-Kundenzentrum in der Stadtpromenade
(Öffnungzeiten: Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr)

HINWEISE: Bitte bringen Sie a) den Anspruchsbescheid und b) ein Lichtbild (Passbildformat) oder die bereits vorhandene Chipkarte mit. Schüler*innen unter 18 Jahren müssen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Die Schülerfahrausweise können sonst nicht ausgegeben werden.

Bestellung und Zusendung per Postversand
(die Rücksendung der Schülerfahrausweise erfolgt innerhalb von 14 Tagen)

HINWEISE: Bitte schicken Sie uns a) den Anspruchsbescheid, b) ein Lichtbild (Passbildformat) oder die bereits vorhandene Chipkarte und c) den ausgefüllten Bestellauftrag inklusive SEPA-Lastschriftmandat an Cottbusverkehr GmbH, Kundenzentrum, Stadtpromenade 5, 03046 Cottbus zu.
Die Bestellung per Post erfordert die Zahlung per Lastschrift (monatliche Abbuchung).

Schüler*in mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße

HINWEIS:
Seit Sommer 2021 können Schüler*innen mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße kostenfrei den ÖPNV für den Schulweg nutzen. Ein Fahrausweis ist aber dennoch notwendig. Hierzu erhalten die Schulkinder nun nach und nach ihre Änderungsbescheide. Damit die Erstellung der kostenfreien Fahrkarte reibungslos erfolgen kann, müssen der laufende Vertrag (inklusive gezahltem Eigenanteil) zum Ende des Schuljahres gekündigt und der erhaltene Änderungsbescheid mit der bestehenden Chipkarte im Cottbusverkehr-Kundenzentrum vorgelegt werden.
Bitte warten Sie damit nicht. Sobald Ihnen der Änderungsbescheid vorliegt, kann die Anpassung im Kundenzentrum in der Stadtpromenade vorgenommen werden – auch jetzt schon.


1. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung (LK SPN) ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

2. Mit dem ausgefüllten, unterschriebenen Antrag lassen Sie sich von der Schule die Schulbestätigung per Schulstempel auf dem Antrag ausstellen.

3. Nun wird der Antrag an die zuständige Behörde gesendet bzw. dort abgegeben

Landkreis Spree-Neiße
Fachbereich Schule, Kultur und Sport
Frau Dolk und Frau Fritschka
Richard-Wagner-Straße 37
03149 Forst (Lausitz)

Telefon: +49 (0) 3562 / 6981-94006, -94009
Mail: schulverwaltungsamt@lkspn.de

4. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit wird der Anspruchsbescheid von der zuständigen Behörde zurückgesandt. Nun kann die Fahrkarte im Cottbusverkehr-Kundenzentrum in der Stadtpromenade (nirgendwo sonst) beantragt werden. Dazu gibt es folgende zwei Möglichkeiten:entweder

persönlich im Cottbusverkehr-Kundenzentrum in der Stadtpromenade
(Öffnungzeiten: Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr)

HINWEISE: Bitte bringen Sie a) den Anspruchsbescheid und b) ein Lichtbild (Passbildformat) oder die bereits vorhandene Chipkarte mit. Schüler*innen unter 18 Jahren müssen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Die Schülerfahrausweise können sonst nicht ausgegeben werden.

Bestellung und Zusendung per Postversand
(die Zusendung der Schülerfahrausweise erfolgt innerhalb von 14 Tagen)

HINWEISE: Bitte schicken Sie uns a) Anspruchsbescheid, b) ein Lichtbild (Passbildformat) oder die bereits vorhandene Chipkarte und c) den ausgefüllten Bestellauftrag inklusive SEPA-Lastschriftmandat an Cottbusverkehr GmbH, Kundenzentrum, Stadtpromenade 5, 03046 Cottbus zu.
Die Bestellung per Post erfordert die Zahlung per Lastschrift (monatliche Abbuchung).

Gültigkeit

Schülerfahrausweise sind im individuellen Tarifbereich je nach Vertragslaufzeit für beliebig viele Fahrten gültig.

Zusatzinformationen

Wenn Ihr Kind/Ihre Kinder bereits eine Chipkarte haben und die Fahrtberechtigung lediglich verlängert werden soll, können Sie auch dies persönlich oder auf dem Postweg beantragen. Welche Unterlagen dazu mitzubringen bzw. zuzusenden sind, können Sie den oberen Hinweisen je Wohnsitz entnehmen.

7-Tage-Karten „Azubi/Schüler“ für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ohne Semesterticket sind nur mit einer dazugehörigen VBB-Kundenkarte gültig. Diese kann kostenfrei in den Cottbusverkehr-Kundenzentren ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu folgendes mit:

  • Lichtbild (Passbildformat)
  • Schülerausweis oder Studierendenausweis oder Personaldokument und Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte (nicht älter als 30 Tage), dass die Voraussetzungen erfüllt sind

Die 7-Tage-Karte „Schüler“ und die 7-Tage-Karte „Azubi“ ist jeweils für die Tarifgebiete Cottbus AB, BC und ABC sowie für einen oder mehrere Landkreise erhältlich. Der Fahrausweis ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.

Preis

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ Cottbus AB
12,70 Euro 

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ Cottbus BC
12,70 Euro

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ Cottbus ABC
17,80 Euro

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ ein Landkreis
25,50 Euro

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ zwei Landkreise oder Cottbus + ein Landkreis
29,70 Euro

7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ drei Landkreise oder Cottbus + zwei Landkreise
39,80 Euro

Gültigkeit

Die 7-Tage-Karte „Schüler“ und die 7-Tage-Karte „Azubi“ gilt jeweils ab Entwertung (Stempeldatum bzw. Aufdruck) an sieben aufeinander folgenden Tagen. Beispielsweise von Dienstag bis einschließlich Montag.

Zusatzinformationen

Mit der Monatskarte „Schüler“ und der Monatskarte „Azubi“ dürfen Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren kostenfrei mitgenommen werden.

Bitte beachten Sie beim Kauf der 7-Tage-Karte „Schüler“ und der 7-Tage-Karte „Azubi“ in den Bussen, an den Fahrausweisautomaten oder in vereinzelten Verkaufsagenturen, dass der Fahrausweis nur mit der dazugehörigen VBB-Kundenkarte gültig ist. Die individuelle Kundennummer muss auf dem Ticket vermerkt werden.


7-Tage-Karte „Schüler“ und 7-Tage-Karte „Azubi“ Gesamtnetz

Die 7-Tage-Karte „Schüler“ und die 7-Tage-Karte „Azubi“ für das VBB-Gesamtnetz lohn sich jeweils für all jene, die eine Woche lang in ganz Berlin und Brandenburg mobil sein möchten. Sie kostet 57,60 Euro und berechtigt eine Person zu beliebig vielen Fahrten an sieben aufeinander folgenden Tagen mit allen VBB-Verkehrsmitteln.

Monatskarten „Schüler“ und Monatskarten „Azubi“ für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende ohne Semesterticket sind nur mit einer dazugehörigen VBB-Kundenkarte gültig. Diese kann kostenfrei in den Cottbusverkehr-Kundenzentren ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu folgendes mit:

  • Lichtbild (Passbildformat)
  • Schülerausweis oder Studierendenausweis oder Personaldokument und Ausbildungsvertrag bzw. Bescheinigung der Ausbildungsstätte (nicht älter als 30 Tage), dass die Voraussetzungen erfüllt sind

Die Monatskarte „Schüler“ und die Monatskarte „Azubi“ ist jeweils für die Tarifgebiete Cottbus AB, BC und ABC sowie für einen oder mehrere Landkreise erhältlich. Der Fahrausweis ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.
Die Monatskarte „Schüler“ und die Monatskarte „Azubi“ ist auch im Abo mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung erhältlich.

Preis

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ Cottbus AB
35,20 Euro 

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ Cottbus BC
35,20 Euro

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ Cottbus ABC
53,70 Euro

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ ein Landkreis
77,00 Euro

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ zwei Landkreise oder Cottbus + ein Landkreis
89,70 Euro

Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ drei Landkreise oder Cottbus + zwei Landkreise
120,60 Euro

Gültigkeit

Die Monatskarte „Schüler“ und die Monatskarte „Azubi“ wird jeweils mit Gültigkeit von jedem Tag an ausgestellt und gilt vom aufgedruckten ersten Tag bis zum aufgedruckten letzten Tag 24:00 Uhr (beispielsweise vom 26. Januar bis zum 25. Februar). Die Gültigkeit kann auch kalenderbezogen gewählt werden.

Zusatzinformationen

Mit der Monatskarte „Schüler“ und der Monatskarte „Azubi“ dürfen Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren kostenfrei mitgenommen werden.

Bitte beachten Sie beim Kauf der Monatskarte „Schüler“ und der Monatskarte „Azubi“ in den Bussen, an den Fahrausweisautomaten oder in vereinzelten Verkaufsagenturen, dass der Fahrausweis nur mit der dazugehörigen VBB-Kundenkarte gültig ist. Die individuelle Kundennummer muss auf dem Ticket vermerkt werden.


Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ Gesamtnetz

Die Monatskarte „Schüler“ und Monatskarte „Azubi“ für das VBB-Gesamtnetz lohnt sich jeweils für all jene, die einen Monat lang in ganz Berlin und Brandenburg mobil sein möchten. Sie kostet 174,40 Euro und berechtigt eine Person zu beliebig vielen Fahrten binnen eines Monats mit allen VBB-Verkehrsmitteln.

Das Abonnement (Abo) „Schüler“ und das Abonnement (Abo) „Azubi“ ist jeweils für die Tarifgebiete Cottbus AB, BC und ABC sowie einen oder mehrere Landkreise erhältlich. Der Fahrausweis ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.
Mit dem Abo „Schüler“ und dem Abo „Azubi“ mit monatlicher Abbuchung sparen Sie fast 20 % gegenüber dem Einzelkauf. Das Abo „Schüler“ und das Abo „Azubi“ kann hier online oder in den Cottbusverkehr-Kundenzentren beantragt werden.

Preis

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ Cottbus AB
26,50 Euro 

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ Cottbus BC
26,50 Euro

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ Cottbus ABC
44,50 Euro

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ ein Landkreis
63,50 Euro

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ zwei Landkreise oder Cottbus + ein Landkreis
74,00 Euro

Abo „Schüler“ und Abo „Azubi“ drei Landkreise oder Cottbus + zwei Landkreise
99,00 Euro

Gültigkeit

Das Abonnement „Schüler“ und das Abonnement „Azubi“ mit monatlicher Abbuchung mit 12-monatiger Mindestvertragslaufzeit beginnt jeweils zum Ersten eines Kalendermonats.

Zusatzinformationen

Mit dem Abonnement „Schüler“ und das Abonnement „Azubi“ dürfen Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren kostenfrei mitgenommen werden.


Abonnement „Schüler“ und Abonnement „Azubi“ VBB-Gesamtnetz

Das Abonnement „Schüler“ und das Abonnement „Azubi“ für das VBB-Gesamtnetz (monatliche Abbuchung) lohnt sich für all jene, die ein Jahr lang in ganz Berlin und Brandenburg mobil sein möchten. Sie kostet 141,00 Euro und berechtigt eine Person zu beliebig vielen Fahrten mit allen VBB-Verkehrsmitteln.

Das VBB-Freizeit-Ticket können Schüler*innen und Auszubildende vorhandene Monatskarten, Abonnements und Schüler-Fahrausweise monatlich auf das VBB-Gesamtnetz erweitert werden.

Preis

VBB-Freizeit-Ticket Gesamtnetz
16,00 Euro  (monatlich)

Gültigkeit

Mit dem VBB-Freizeit-Ticket kann man montags bis freitags ab 14:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien, in ganz Berlin und Brandenburg mit allen Bus- und Bahnlinien fahren, das heißt, mit dem Eisenbahn-Regionalverkehr, der S- und U-Bahn, mit der Straßenbahn, dem Bus und der Fähre.
Das VBB-Freizeit-Ticket kann mit Gültigkeit von jedem Tag an oder für den Kalendermonat ausgegeben werden.

Mit dem VBB-Abo Azubi können Auszubildende alle öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten VBB nutzen – rund um die Uhr, ein ganzes Jahr lang. Es ist personengebunden und ausschließlich im Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung erhältlich. Das Abo kann nur mit gesondertem Berechtigungsnachweis mit Hologrammaufkleber (Berechtigungsnachweis über Ausbildungsträger) in den Cottbusverkehr-Kundenzentren beantragt werden.

Preis

VBB-Abo Azubi
34,50 Euro (monatliche Abbuchung)

Gültigkeit

Das VBB-Abo Azubi mit 12-monatiger Mindestvertragslaufzeit beginnt jeweils zum Ersten des Kalendermonats für beliebig viele Fahrten im gesamten VBB-Netz. Es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt werden.

Das VBB-Abo Azubi gilt für einen abgegrenzten Berechtigungskreis von Auszubildenden, Schüler*innen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen, Beamtenanwärter*innen der Laufbahngruppe 1 und Teilnehmer*innen von Freiwilligendiensten.

Zusatzinformationen

Mit dem VBB-Abo Azubi dürfen Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren kostenfrei mitgenommen werden.

Weitere Informationen zum VBB-Abo-Azubi, eine Übersicht über die Ausbildungsträger sowie den Berechtigungsnachweis, der in den Cottbusverkehr-Kundenzentren und nicht beim VBB abgeben werden muss, finden Sie hier.

Studierende der Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) erhalten automatisch bei der Erstimmatrikulation oder Rückmeldung zum Semesterbeginn alle nötigen Informationen zum Semesterticket. Das Semesterticket wird durch die Hochschule ausgegeben. Es ist eine persönliche Zeitkarte und nicht übertragbar.

Gültigkeit

Semestertickets der BTU gelten ein Semester (sechs Kalendermonate) lang für beliebig viele Fahrten in ganz Berlin und Brandenburg. Darüber hinaus gilt das Ticket jeweils am letzten Kalendertag des vorhergehenden Semesters ab 00:00 Uhr und am ersten Kalendertag des darauffolgenden Semesters bis 24:00 Uhr.

Zusatzinformationen

Mit dem Semesterticket der BTU dürfen Kinder unter 6 Jahren sowie Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel wie Rollatoren kostenfrei mitgenommen werden. Die Mitnahme zusätzlicher Personen ist nicht möglich.

Wenn das Semesterticket kein persönliches Lichtbild trägt, ist es nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem internationalen Studierendenausweis gültig.

Alles Wissenswerte zum Semesterticket der BTU, zu den Kosten und zum Ersatz bei Verlust finden Sie hier.

Die Eintrittskarten für die Vorstellungen des Piccolo Theaters berechtigen Schüler*innen, Auszubildende und Studierende zur kostenfreien Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag mit dem Cottbuser ÖPNV. Die Karten gelten jeweils zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zwei Stunden nach Veranstaltungsende.

Alles Wissenswerte zum Piccolo Theater, aktuelle Informationen sowie den Spielplan finden Sie hier.

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Wenn Sie im Verkehrsverbund unterwegs sind, kommt es auf Ihr Ticket an, wen oder was Sie mitnehmen können. Die Regelungen zur Mitnahme finden Sie hier.